Modernisierung der Eisenbahnstrecke Nove Mesto nad Vahom – Puchov

 

Trnava (10.1.2011) – Die öffentliche Ausschreibung für Modernisierung der Eisenbahnstrecke Nove Mesto nad Vahom – Puchov, Bkm 100,500 – 159,100 für Streckengeschwindigkeit bis 160 km/h  – III. Etappe (Abschnitt Zlatovce – Trencianska Tepla) hat immer noch keinen Sieger.

Fast ein Jahr ist abgelaufen, und der Ausschreibende, d. h. die ZSR (Slowakische Bahn) hat die öffentliche Ausschreibung zur Wahl des Auftragnehmers für den o.a. Gegenstand immer noch nicht abgeschlossen. Die nicht erfolgreichen Bewerber haben das Vorgehen in der Ausschreibung angefochten und Einspruch beim Ausschreibenden, beim slowakischen Amt für öffentliche Ausschreibungen (UVO) sowie eine Verwaltungsklage auf Prüfung der Gesetzmäßigkeit der UVO-Entscheidungen gestellt. Aufgrund der Auswertung von Angeboten durch den Ausschreibenden hat den Tender der Bauverbund Skanska gewonnen. Einer der nicht erfolgreichen Bewerbern, der Verbund Združenie pod Brezinou, vertreten durch Trnavska stavebna spolocnost, hat gegen die Auswertung der Angebote in der Ausschreibung einen Antrag auf Berichtigung gestellt. Nach seiner Ablehnung seitens ZSR hat er auch einen Einspruch beim UVO gestellt, in welchem er verlangt, UVO soll die Ergebnisse der Auswertung wegen Gesetzwidrigkeit des Vorgehen des Ausschreibenden bei der Angebotsauswertung und Nichtbeachtung von Bewertungs- und Vergabebedingungen der Ausschreibung aufheben. Während der vom UVO organisierten mündlichen Verhandlung zum TSS-Einspruch am 8.12.2010 wurden der UVO-Kommission neue Tatsachen bezüglich der Erfüllung von Befähigungsvorgaben der ZSR auf die Bewerber im Tender mitgeteilt, auf der Grundlage von welchen ein begründeter Verdacht existiert, dass einer der Bewerber in seinem Angebot unwahre Angaben bezüglich der Referenzen zum Nachweis seiner technischen Befähigung angeführt hat, konkret die fachliche Befähigung der Entscheidungsträger in der Projektsteuerung des Projekts zur Realisierung des Ausschreibungsgegenstands. Diese Referenzen waren dabei eine der Voraussetzungen der Teilnahme in der Ausschreibung. Die Nichterfüllung von diesem Kriterium setzt die ZSR eines realen Risikos eines Zwischenfalls während der Bauwerkrealisierung aus (siehe Brücke Studenka in der Tschechischen Republik – Zugunglück mit Menschengefährdung). Es müsste eigentlich selbstverständlich sein, dass sich mit solcher Situation das dazu vorgesehene Institut, der Amt für Regelung des Eisenbahnverkehrs, befasst. Mit diesem Verdacht wie auch mit den vorgelegten konkreten Beweismitteln haben sich die kompetente Stellen bislang nicht befasst, deshalb konnte man die erhobenen Zweifeln auf eine gesetzliche Art weder bestätigen noch widerlegen. Die genannten neu festgestellten Tatsachen sind dabei von solcher Wichtigkeit, dass sie einer gründlichen Prüfung durch kompetente Stellen bedürfen, weil sie die Gesetzmäßigkeit der gesamten Ausschreibung beeinflussen können.

In seinem Beschluss vom 15.12.2010 hat es UVO abgelehnt, sich mit den genannten Tatsachen zu befassen, und hat die Sache an ZSR zurückgewiesen. Der Verbund Zdruzenie pod Brezinou, vertreten durch Trnavska stavebna spolocnost, hat gegen diesem Beschluss am 23.12.2010 eine Klage auf Prüfung seiner Gesetzmäßigkeitbeim Kreisgericht Bratislava erhoben. Gleichzeitig hat die TSS, im Sinne des UVO-Beschlusses, beim Ausschreibenden eine gründliche Prüfung der Referenzen des jeweiligen Bewerbers sowie Einleitung von legitimen Berichtigungsmaßnahmen beantragt. In dieser Hinsicht wurde bei der ZSR auch ein weiterer Gesuch auf Berichtigung am 27.12.2010 gestellt, der aber vom Ausschreibenden abgelehnt wurde. Am 30.12.2010 hat die TSS dem UVO Einwände eingebracht, mit welchen sie eine ungenügende Prüfung der Erfüllung von Vorgaben der technischen Befähigung des Bewerbers in der Ausschreibung einwendet und beim UVO ersucht, aus dem genannten Grund die Entscheidung der ZSR über das Ergebnis der Angebotsauswertung in der Ausschreibung aufzuheben.
Die Zulassung der Bewertung eines Bewerbers, dessen Teilnahme in der Ausschreibung aus Sicht der Erfüllung der vom Ausschreibenden gestellten Befähigungsanforderungen nicht gründlich beurteilt wurde, steht aus Sicht der TSS eindeutig im Widerspruch mit den Grundsätzen einer öffentlichen Beschaffung, insbesondere mit dem Nichtdiskriminierungs- sowie Fairness-Grundsatz. Im Interesse der Transparenz und Legitimität des gesamten Ausschreibungsprozesses ist es notwendig, dass die kompetenten Stellen, die zur Prüfung der Erfüllung von Teilnahmevoraussetzungen jedes Bewerbers in einer öffentlichen Ausschreibung berechtigt und gleichzeitig verpflichtet sind, die verdächtigen Referenzen überprüfen und etwaige festgestellten Mängel bei der Angebotsauswertung berücksichtigen. Da es sich um ein Projekt handelt, das von den EU-Fonds mitfinanziert wird, Fehlschläge im Prozess der öffentlichen Beschaffung können zur Folge haben, dass die Slowakische Republik die aus den EU-Fonds für das Projekt ausgegliederte Finanzmittel verlieren wird, was den geplanten Prozess der Modernisierung des Eisenbahnnetzes in der Slowakischen Republik gefährden kann und die Erfüllung der Ziele des Operationsprogramms Verkehr beeinträchtigt.

Die Trnavska stavebna spolocnost hat zum 1. Januar 2011 die geplante zweijährige Transformation des Unternehmens abgeschlossen, im Rahmen von welcher das Firmenlogo sowie die Firmenbezeichnung von Trnavska stavebna spolocnost, a.s., in TSS GRADE, a.s., geändert wurden.

 

Mgr. Michaela Krokova
PR-Manager TSS GRADE, a.s.